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Seit dem 1. Januar 2011 müssen die Geldspenden an eine Einrichtung,
die zur Ausstellung von Gutachten im Blick auf steuerliche
Vergünstigungen befugt ist, pro Kalenderjahr mindestens 40 Euro
betragen, um zum Steuerbetrag berechtigen zu können.
(Nachricht für unseren Belgischen Mitglieder)
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Letzte Aktualisierung ( Thursday, 19. January 2012 )
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